Ab Juni 2026 ermöglicht § 42c EnWG Energy Sharing innerhalb der vorgesehenen Netzgebiete. Stromteilen bringt Menschen mit Solaranlage und Menschen mit Strombedarf zusammen. Kostenlos in der Pilotphase.
Mit § 42c EnWG erhält Energy Sharing einen gesetzlichen Rahmen. Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie innerhalb der vorgesehenen Bilanzierungsgebiete ermöglichen. Für die tatsächliche Umsetzung braucht es passende Messung, Verträge und eine Versorgung für Zeiten ohne ausreichenden Solarstrom.
Finde Menschen in deiner Umgebung, die Interesse an deinem überschüssigen Solarstrom haben. Ein höherer Erlös als bei der klassischen Einspeisung kann möglich sein – ob sich das lohnt, hängt vom vereinbarten Preis und den Voraussetzungen ab.
Finde Menschen mit Solaranlage in deiner Region und prüfe, ob Preis, Messung und Rahmenbedingungen zu dir passen. Für Zeiten ohne ausreichenden Solarstrom bleibt eine Reststromversorgung erforderlich.
Energy Sharing setzt unter anderem geeignete Messung, passende Netzzuordnung, Verträge zwischen den Beteiligten und eine Versorgung für Zeiten ohne ausreichenden Solarstrom voraus. Stromteilen stellt Kontakte her, ersetzt aber keine rechtliche oder energiewirtschaftliche Prüfung.
Der Preis für geteilten Solarstrom wird zwischen den Beteiligten vereinbart. Zusätzlich können Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Messkosten anfallen. Ob sich Energy Sharing lohnt, hängt vom Standort, Netzgebiet und dem vereinbarten Preis ab.
Quellen und Stand der Beispielwerte:
Einspeisevergütung: Bundesnetzagentur, neue Gebäude-PV bis 10 kW, Teileinspeisung, Inbetriebnahme 1.2.–31.7.2026.
Berliner Netzentgelt: Stromnetz Berlin, Preisblatt 2026, Grundpreis-/Arbeitspreissystem, sonstiger Verbrauch, brutto.
Durchschnittlicher Haushaltsstrompreis: BDEW-Strompreisanalyse, Datenstand Januar 2026. Stand der Darstellung: Mai 2026.
Die tatsächlichen Kosten hängen von der konkreten Konstellation ab und können von den Beispielwerten abweichen.
Trage dich ein und erfahre, sobald passende Profile in deiner Region verfügbar sind.
Mit dem Eintragen erklärst du dich einverstanden, per E-Mail über den Start von Stromteilen und passende Verfügbarkeit in deiner Region informiert zu werden. Du kannst deine Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.
Wir melden uns, sobald Stromteilen in deiner Region startet und passende Profile verfügbar sind.
Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz. Nach § 42c EnWG kann erzeugter Solarstrom unter bestimmten Voraussetzungen anderen Teilnehmenden bilanziell zugeordnet werden. Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber dies innerhalb der vorgesehenen Bilanzierungsgebiete ermöglichen.
Die erste Umsetzungsstufe beginnt am 1. Juni 2026 innerhalb des vorgesehenen Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers. Ab Juni 2028 wird der Anwendungsbereich erweitert. Ob eine konkrete Verbindung möglich ist, hängt unter anderem vom Netzgebiet, der Messung und den Verträgen ab.
Nein. Du kannst Stromteilen nutzen, wenn du Solarstrom anbieten möchtest, lokalen Strom beziehen möchtest oder beides vorhast. Menschen mit Solaranlage teilen überschüssigen Strom, andere nutzen lokalen Solarstrom aus ihrer Nähe.
Für das tatsächliche Energy Sharing ist eine geeignete Messung erforderlich, damit Erzeugung und Verbrauch zeitlich zugeordnet werden können (Zählerstandsgangmessung in 15-Minuten-Intervallen). Du kannst Stromteilen bereits vorher nutzen, um mögliche Kontakte zu finden – den Smart Meter beauftragst du beim zuständigen Messstellenbetreiber.
Nein. Stromteilen ist eine kostenlose, neutrale Vermittlungsplattform. Wir stellen den Kontakt her und stellen Informationsmaterialien bereit. Verträge schließt ihr direkt miteinander.
Über Stromteilen: Profil anlegen (PLZ, Rolle, Preisvorstellung), passende Profile werden automatisch nach Score sortiert angezeigt. Kontakt anfragen – erst wenn beide bestätigen, werden genaue Details sichtbar. Kostenlos in der Pilotphase.
Derzeit kostenlos. Wir verdienen kein Geld an Strompreisen, Provisionen oder Abschlüssen. Falls sich das jemals ändert, kommunizieren wir das transparent – vor jeder Gebühreneinführung.
Ja. Solarstrom steht nicht jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung. Für den verbleibenden Strombedarf brauchst du weiterhin eine Versorgung über einen Stromlieferanten deiner Wahl. Energy Sharing ergänzt deinen bestehenden Tarif, ersetzt ihn aber nicht vollständig.
Mieterstrom ist auf Mieter im selben Gebäude beschränkt. Energy Sharing nach § 42c EnWG geht weiter: Es ermöglicht die Weitergabe an alle Personen im selben Verteilnetzbetreiber-Gebiet – also auch an Nachbarn in der Straße oder im Stadtteil. Eine Energiegemeinschaft erfordert formale Gründung und Organisation. Stromteilen braucht nur zwei Parteien und einen direkten Vertrag.
Noch Fragen? Schreib uns an hallo@stromteilen.de